Erstattungsfähigkeit von Beschwerdekosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren

§ 12a ArbGG steht der Erstattungsfähigkeit von Beschwerdekosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht entgegen. Anwälte, die im Rahmen des Antrags auf Einstellung der Zwangsvollstreckung in einem Beschwerdeverfahren tätig sind, erhalten die Gebühr nach Nr. 3500 VV RVG. Während das Verfahren auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung regelmäßig eine Zusammenhangstätigkeit nach § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 RVG darstellt, wenn nicht über den Einstellungsantrag eine gesonderte mündliche Verhandlung stattgefunden hat (dazu Nr. 3328 VV RVG), handelt es sich bei Beschwerdeverfahren auch in Zwangsvollstreckungssachen um eigene Angelegenheiten, § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Erstattungsfähigkeit von Beschwerdekosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren

Erstattungsfähigkeit von Beschwerdekosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren

Ähnliche Beiträge

Krankenkasse muss Insolvenzantrag gegen Steuerberater zurücknehmen

Wegen eines Ermessensfehlers muss eine Krankenkasse den Insolvenzantrag gegen einen Steuerberater zurücknehmen. Die Stellung eines Insolvenzantrages ist nicht bereits immer dann gerechtfertigt, wenn die insolvenzrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Die Krankenkasse hat vielmehr darüber hinaus die ihr obliegende sozialrechtliche Ermessensentscheidung zu treffen. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Krankenkasse muss Insolvenzantrag gegen Steuerberater zurücknehmen

Neuer Einsatzort 500 km entfernt: Widerruf der Homeoffice-Erlaubnis ist unbillig

Auch der Widerruf der einmal gegebenen Erlaubnis, die Arbeitsleistung vom Homeoffice aus zu erledigen, ist eine Ausübung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts und als solche am Erfordernis billigen Ermessens zu überprüfen. Wird der Betriebsstandort, dem der im Homeoffice arbeitende Arbeitnehmer bisher zugewiesen war, geschlossen und der Arbeitnehmer einem neuen Standort zugewiesen, ohne dass sich der Inhalt der

Betriebsbedingte Kündigung gegenüber leitenden Physiotherapeuten nicht rechtswirksam

Grundsätzlich kommt als unternehmerische Organisationsentscheidung, die zum Wegfall des Beschäftigungsbedarfs führen kann, die Vergabe von bisher in dem Betrieb des Arbeitgebers durchgeführten Arbeiten an ein anderes Unternehmen und die daraus resultierende Schließung einer Abteilung in Betracht. Der für die Kündigung maßgebliche Sachverhalt muss vom Arbeitgeber so genau und umfassend beschrieben werden, dass der Betriebsrat ohne