(23.12.2020) Private Bauherren, die ohne eigenen Architekten mit einem Schlüsselfertiganbieter auf dem eigenen Grundstück bauen oder eine Immobilie vom Bauträger kaufen, haben laut 2018 geltendem Bauvertragsrecht Anspruch auf eine ausführliche Baubeschreibung. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Die Baubeschreibung muss den Verbrauchern rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung schriftlich zur Verfügung gestellt werden.
Quelle: IBR News
Link: VPB: Bauherren haben das Recht auf eine Baubeschreibung