(23.12.2020) Eine Rechtsanwaltskammer muss darlegen und beweisen, dass die Voraussetzungen der von ihr erteilten Zulassung vorliegen. Anderenfalls wird der Zulassungsbescheid aufgehoben. Mit diesem Urteil vom 26.11.2020 hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zur Zulassung von Syndikusrechtsanwälten fortgesetzt.
Quelle: IBR News
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