Anwaltskammer bei Zulassung als Syndikusanwalt beweispflichtig

(23.12.2020) Eine Rechts­an­walts­kam­mer muss dar­le­gen und be­wei­sen, dass die Vor­aus­set­zun­gen der von ihr er­teil­ten Zu­las­sung vor­lie­gen. An­de­ren­falls wird der Zu­las­sungs­be­scheid auf­ge­ho­ben. Mit die­sem Ur­teil vom 26.11.2020 hat der Bun­des­ge­richts­hof seine Recht­spre­chung zur Zu­las­sung von Syn­di­kus­rechts­an­wäl­ten fort­ge­setzt.

Quelle: IBR News
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