Anforderungen an Berufungsbegründung nach Teilrücknahme

(23.12.2020) Ist eine Be­ru­fung nur noch zum Teil an­hän­gig, fehlt es ihr nicht nicht an einer ord­nungs­ge­mä­ßen Be­grün­dung, wenn diese nur auf die wei­ter­hin gel­tend ge­mach­ten For­de­run­gen ab­zielt. Das hat der Bun­des­ge­richts­hof mit Ur­teil vom 24.11.2020 ent­schie­den.

Quelle: IBR News
Link: Anforderungen an Berufungsbegründung nach Teilrücknahme

Anforderungen an Berufungsbegründung nach Teilrücknahme

Ähnliche Beiträge

Urabstimmung im Bauverband M-V ergibt knappe Zustimmung zum Schlichterspruch

Dr. Jansen: „Erhöhte Baulöhne werden sich in höheren Baupreisen niederschlagen“ (03.05.2024) Die Sparte Bauindustrie des Bauverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. hat in einer Urabstimmung mit knapper Mehrheit für den Schlichtungsspruch vom 19.04.2024 votiert. Die Sparte Baugewerbe, die nicht an die Lohn- und Gehaltstarife gebunden ist, war an der Abstimmung nicht beteiligt. Quelle: IBR News Link: Urabstimmung

BVMB drückt in Sachen Straßenbau aufs Gas

Verband warnt vor Investitionsbremse (03.05.2024) Das deutsche Straßennetz, hier insbesondere die Bundesfernstraßen und die dazugehörigen Brücken und Unterführungen, sind nicht wirklich in einem guten Zustand. Ein jahrelanger Sanierungsstau überrollt das deutsche Verkehrsnetz aktuell. Der Bund hat insoweit einen Hochlauf an Investitionen in diesem Bereich angekündigt – um dann allerdings gleich wieder auf die Bremse zu