Das Bundesarbeitsministerium hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und zur Stärkung der Betriebsräte (Betriebsrätestärkungsgesetz) vorgelegt. Kernpunkte sind eine Ausweitung des vereinfachten Wahlverfahrens sowie des besonderen Kündigungsschutzes für Initiatoren einer Betriebsratswahl, die Festlegung, dass bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betriebsrat grds. der Arbeitgeber „Verantwortlicher“ im Sinn der datenschutzrechtlichen Vorschriften ist, und ein neues Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: BMAS legt Entwurf eines Betriebsrätestärkungsgesetzes vor