Solaranlage auf Dach darf Nachbarn nicht unzumutbar blenden

(30.09.2022) Geht von einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge eine sol­che Blend­wir­kung auf das be­nach­bar­te Wohn­haus­grund­stück aus, dass des­sen Nut­zung we­sent­lich be­ein­träch­tigt ist, hat der Nach­bar einen An­spruch auf Be­sei­ti­gung die­ser Stö­rung. Das hat das Land­ge­richt Fran­ken­thal ent­schie­den und ein Ehe­paar dazu ver­ur­teilt, die auf dem Dach ihres Wohn­hau­ses er­rich­te­te Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge durch ge­eig­ne­te Maß­nah­men ent­spre­chend aus­zu­rich­ten.

Quelle: IBR News
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Solaranlage auf Dach darf Nachbarn nicht unzumutbar blenden

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