Die Europäische Kommission hat ihre Leitlinien zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Tarifverträge über die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbstständigen („Leitlinien“) verabschiedet. In den Leitlinien wird dargelegt, unter welchen Voraussetzungen bestimmte Selbstständige sich zu Tarifverhandlungen zusammenschließen können, ohne gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften zu verstoßen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Kartellrecht: Kommission verabschiedet Leitlinien zu Tarifverträgen für Selbstständige