Das Land Rheinland-Pfalz darf einen Bewerber für den Polizeidienst ablehnen, der über den gesamten oberen Rückenbereich eine Tätowierung mit den Worten „Loyalty, Honor, Respect, Family“ trägt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Bewerber mit Rücken-Tattoo darf kein Polizist werden