Das LSG NRW hatte über die Gewährung von SGB II-Leistungen für die ersten drei Lebensmonate einer ausländischen Klägerin zu entscheiden. Der Aufenthaltstitel der Mutter war dabei auf die Klägerin zu übertragen, urteilte das Gericht.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: SGB II: Neugeborenes profitiert vom Aufenthaltstitel der Mutter