(30.07.2019) Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Beschluss vom 23.07.2019 die Nachbaranträge gegen die geplante Hotelanlage auf dem Büdingen-Areal abgelehnt und damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg, das zugunsten der Nachbarn entschieden hatte, abgeändert.
Quelle: IBR News
Link: Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sind nicht nachbarschützend