(39.07.2019) Ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 26.06.2019 (Az: 4 S 24/19) hat die Position von Wärmedienstfirmen zu Lasten von Verbrauchern gestärkt. Das Urteil liegt quer zum Trend bisheriger einschlägiger Urteile einschließlich BGH.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: LG Stuttgart stärkt Wärmedienstfirmen zu Lasten von Verbrauchern