Der Betriebsrat hat keinen Anspruch auf Übergabe oder Einsichtnahme in eine Personalumsatzstatistik oder Anlage hierzu, wenn der Arbeitgeber diese lediglich zu statistischen Zwecken und für ein betriebsinternes Controlling nutzt. Die Personalumsatzstatistik ist in diesem Fall kein Instrument für die Personalplanung.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Kein Anspruch des Betriebsrats auf Vorlage einer Personalumsatzstatistik