(30.10.2020) Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag einer Vermieterin in Berlin auf eine vorläufige Aussetzung des Inkrafttretens der zweiten Stufe des Berliner Mietendeckels mit Beschluss vom 28.10.2020 abgelehnt. Es sei schon nicht dargelegt, dass den Vermietern Berlins ein schwerer Nachteil von besonderem Gewicht droht.
Quelle: IBR News
Link: BVerfG: Eilantrag gegen zweite Stufe des Berliner Mietendeckels abgelehnt