(30.10.2020) Geht es nach dem Willen von Rechts- und Finanzausschuss des Bundesrats, soll die Erhöhung der Gebühren für Anwälte, Gutachter und Übersetzer erst 2023 in Kraft treten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kündigte eine „Intervention“ bei den Bundesländern gegen die Verschiebung um zwei Jahre an.
Quelle: IBR News
Link: Verschiebung der RVG-Gebührenerhöhung?