(30.10.2020) Das Bundesverfassungsgericht hat am 28.10.2020 einen Eilantrag zur teilweisen Aussetzung des Berliner Mietendeckels abgelehnt. In dem Verfahren ging es um die nach dem Berliner Mietendeckelgesetz vorgesehene Absenkung der Mieten zum 23. November 2020. Das Verfassungsgericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass bei der Beschwerdeführerin grundsätzlich keine irreversiblen Schäden eintreten – auch dann nicht, wenn sich der Mietendeckel nach einer finalen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache als verfassungswidrig erweisen sollte. In diesem Fall könne die Vermieterin die mit ihren Mietern vertraglich vereinbarten Beträge rückwirkend verlangen.
Quelle: IBR News
Link: GdW zum abgelehnten Eilantrag gegen den Mietendeckel: Entscheidung nicht überraschend – auf Urteil in der Sache gespannt