Beschluss über bauliche Veränderung bedarf nur einfacher Mehrheit

(13.07.2020) Ein Beschluss über eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums gem. § 22 Abs. 1 WEG muss mit einfacher Mehrheit gefasst werden, wobei auch die nicht beeinträchtigten Eigentümer stimmberechtigt sind; daneben muss ggf. die Zustimmung derjenigen Eigentümer vorliegen, die über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden.*)

Quelle: IBR News
Link: Beschluss über bauliche Veränderung bedarf nur einfacher Mehrheit

Beschluss über bauliche Veränderung bedarf nur einfacher Mehrheit

Ähnliche Beiträge

Farbe und Struktur: Was moderne Fenster und Türen bieten

(03.05.2024) Wer mit offenen Augen durch Städte und Dörfer geht, weiß: Fenster und Türen können mit gutem Aussehen nicht nur Häuser, sondern ganze Straßen aufwerten. Das liegt auch an der Vielfalt, die sich für Häuslebauer ebenso wie bei Gewerbeimmobilien durch Rahmenmaterialien, Farben und Oberflächen bieten. Der Verband Fenster + Fassade (VFF) stellt einige Optionen vor.

Äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls: Spuren müssen nicht stimmig sein

(03.05.2024) Der Nach­weis des äu­ße­ren Bil­des eines Ein­bruchs­dieb­stahls, den der Ver­si­che­rungs­neh­mer er­brin­gen muss, setzt laut BGH keine Stim­mig­keit der ge­fun­de­nen Spu­ren vor­aus. Ins­be­son­de­re müss­ten sich nicht alle Spu­ren fin­den, die ty­pi­scher­wei­se auf­tre­ten. Der BGH be­kräf­tigt damit eine äl­te­re Ent­schei­dung. Quelle: IBR News Link: Äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls: Spuren müssen nicht stimmig sein