Das SG München hat entschieden, dass einem Arbeitnehmer Krankengeld auch dann zusteht, wenn er das Attest für die fortdauernde Krankschreibung bei seiner Krankenkasse erst verspätet vorlegt, weil der untersuchende Arzt es ihm erst nachträglich zugeleitet hatte.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Krankengeld trotz verspätetem Attest