Ausnahme beim Kurzarbeitergeld: Umdeutung auf Betriebsabteilung befristet möglich!

Die BfA hat einen unterbrechungslosen Bezug von Kurzarbeitergeld für den Fall ermöglicht, in dem die Bezugsvoraussetzungen nicht mehr – wie ursprünglich angemeldet – im gesamten Betrieb, sondern nunmehr nach den Lockerungen der Corona-Beschränkungen nur noch in bestimmten Betriebsabteilungen vorliegen. Erforderlich ist jedoch eine entsprechende Erklärung des Arbeitgebers.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Ausnahme beim Kurzarbeitergeld: Umdeutung auf Betriebsabteilung befristet möglich!

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