Die BfA hat einen unterbrechungslosen Bezug von Kurzarbeitergeld für den Fall ermöglicht, in dem die Bezugsvoraussetzungen nicht mehr – wie ursprünglich angemeldet – im gesamten Betrieb, sondern nunmehr nach den Lockerungen der Corona-Beschränkungen nur noch in bestimmten Betriebsabteilungen vorliegen. Erforderlich ist jedoch eine entsprechende Erklärung des Arbeitgebers.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Ausnahme beim Kurzarbeitergeld: Umdeutung auf Betriebsabteilung befristet möglich!