„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“ Das war die Devise vieler Arbeitgeber bis zum Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung. Jetzt heißt es eher: „Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste“, denn Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen können teuer werden. Was ist aktuell an Überwachungsmaßnahmen erlaubt, wogegen können sich die Arbeitnehmer wehren und was droht bei rechtswidrigem Handeln? Der Beitrag geht diesen Fragen in einer Tour d’Horizon nach und versucht, den grundrechtsorientieren Kompass auf neue Überwachungsszenarien zu justieren.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Zehn Arten, seine Mitarbeiter zu überwachen, und wie man sich dagegen wehrt (Korinth, ArbRB 2022, 150)