Eine mit dem Kündigungsschreiben ausgesprochene unwiderrufliche Freistellung kann im Fall der Nichteinhaltung der Kündigungsfrist regelmäßig dahingehend ausgelegt werden, dass die unwiderrufliche Freistellung bis zur rechtlichen Beendigung gemäß der Kündigungsfrist gelten soll.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Zur Auslegung einer unwiderruflichen Freistellung