Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erfassung der täglichen effektiven Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer

Der Generalanwalt Pitruzella schlägt dem Gerichtshof vor, festzustellen, dass Unternehmen dazu verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der täglichen effektiven Arbeitszeit einzuführen. Dies sei zur Einhaltung aller Verpflichtungen der Richtlinie 2003/88, wie insbesondere die Grenzen der täglichen Arbeitszeit und die Leistung von Überstunden, notwendig.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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