Einem Lehrer, der im Verdacht steht, kinder- bzw. jugendpornographisches Material besessen zu haben, darf der Dienstherr bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes die Dienstausübung grundsätzlich verbieten.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Verdacht auf Besitz kinder- und jugendpornographischen Materials rechtfertigt die Suspendierung eines Lehrers