Verdacht auf Besitz kinder- und jugendpornographischen Materials rechtfertigt die Suspendierung eines Lehrers

Einem Lehrer, der im Verdacht steht, kinder- bzw. jugendpornographisches Material besessen zu haben, darf der Dienstherr bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes die Dienstausübung grundsätzlich verbieten.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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