Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG geraten Arbeitgeber unabhängig von einer tatsächlichen Weiterbeschäftigung gekündigter Arbeitnehmer oder dem Ausgang des Kündigungsschutzprozesses in Annahmeverzug. Der Beitrag zeigt rechtliche „Hebel“ für die erfolgreiche Abwehr solcher Annahmeverzugslohnansprüche auf.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Der betriebsverfassungsrechtliche Weiterbeschäftigungsanspruch – Prozessstrategien für Arbeitgeber zur Abwehr von Annahmeverzugslohnansprüchen (Anton-Dyck, ArbRB 2022, 311)