Das SG Landshut hatte in einem kürzlich ergangenen Urteil über die Frage zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen Kurzarbeitergeld bei einer behördlich angeordneten Betriebsschließung im Zuge eines „coronabedingten Lockdowns“ zu gewähren ist.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Trotz Lockdown: Ohne (erneute) Anzeige des tatsächlichen Arbeitsausfalls kein Kurzarbeitergeld