Zum 1.1.2022 tritt die Neuregelung zur elektronischen Arbeitslosmeldung in Kraft. Neben der persönlichen Vorsprache in der zuständigen Agentur für Arbeit besteht damit künftig eine rechtssichere elektronische Form für die Arbeitslosmeldung.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Die Elektronische Arbeitslosmeldung kommt