Der von einem Gebietsverkaufsleiter zu Beginn seiner Tätigkeit im Homeoffice zurückgelegte Weg von den Wohn- zu den Büroräumen ist weder als Weg zur Arbeit noch als Betriebsweg gesetzlich unfallversichert.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Sturz im Homeoffice kein Arbeitsunfall