Angesichts der Infektionszahlen in Niedersachsen und der zunehmenden Verbreitung der Omikron-Variante und der vor diesem Hintergrund zu erwartenden schwierigen Personalsituation im Bereich der kritischen Infrastruktur, hat das Niedersächsische Sozialministerium eine Allgemeinverfügung zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes auf den Weg gebracht. Diese ermöglicht in Arbeitsbereichen, die besonders mit der Bewältigung der Corona-Pandemie konfrontiert sind und zur kritischen Infrastruktur gehören, Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit und eine Erhöhung der zulässigen Wochenarbeitszeit auf maximal 60 Stunden in einzelnen Wochen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Personalausfälle durch Omikron erwartet: Niedersachsen ermöglicht längere Arbeitszeiten und Sonntagsarbeit