Arbeitnehmer wie Arbeitgeber versprechen sich vom Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) schnelle, effiziente und objektive Entscheidungen. Allerdings kann von durch KI vorbereiteten Einstellungen und Entlassungen die Gefahr von Datenschutzverstößen und Diskriminierungen ausgehen, was für Arbeitgeber entsprechende Haftungsrisiken zur Folge hat. Rechtlich weniger problembehaftet ist hingegen die Ausübung des arbeitsrechtlichen Direktionsrechts durch moderne Algorithmen. Die vorgeschlagene europäische KI-Verordnung könnte zu einem einen hohen technischen Standard und mehr Rechtssicherheit beitragen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Der "Robo-Boss" – Künstliche Intelligenz im Arbeitsverhältnis (Höpfner/Daum, ZFA 2021, 467)