Das LSG Niedersachsen-Bremen hat den koordinierten Beschäftigtentausch als Sparmodell für Sozialversicherungsbeiträge für unzulässig erklärt. Infolgedessen hat ein niedersächsischer Obstbauer rd. 58.000 € an Sozialversicherungsbeiträgen nachzuentrichten.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Obstbauer kann Beitragspflicht für Erntehelfer nicht umgehen