(06.02.2024) Mieter und Vermieter müssen in den Karnevalshochburgen während der fünften Jahreszeit einige Besonderheiten etwa bei den Ruhezeiten und möglichen Schäden beachten. Darauf weist Burkhard Blandfort, Vorsitzender des Immobilienverbands Deutschland IVD West, hin.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Karneval: Worauf Mieter und Eigentümer in der fünften Jahreszeit achten sollten