Erhält ein ehemaliger Arbeitnehmer während der ersten sechs Monate des Rentenbezugs sein monatliches Entgelt unter Anrechnung der Betriebsrente als Übergangszuschuss weiter, handelt es sich um eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung, die der Insolvenzsicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) unterfällt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Monatliches Arbeitsentgelt nach Pensionierung ist als Übergangszuschuss Leistung der betrieblichen Altersversorgung