Geblitzt – Geschwindigkeitsmessung durch privaten Dienstleister

In nachfolgender Entscheidung äußert sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zum Einsatz privater Dienstleister bei Verkehrsmessungen. Unter anderem muss die Ordnungsbehörde die Umwandlung und Auswertung des Beweismittels selbst durchführen.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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