Die Kündigungen des Kabinenpersonals der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin vom 27.1.2018 sind wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige gem. § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG i.V.m. § 134 BGB unwirksam. Die Arbeitsverhältnisse dieser Arbeitnehmer sind jedoch nicht auf die Luftfahrtgesellschaft Walter mbh (LGW) übergegangen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Kündigungen des Air-Berlin-Kabinen-Personals wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige unwirksam aber kein Betriebs(teil)übergang auf LGW