Kündigungen des Air-Berlin-Kabinen-Personals wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige unwirksam aber kein Betriebs(teil)übergang auf LGW

Die Kündigungen des Kabinenpersonals der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin vom 27.1.2018 sind wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige gem. § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG i.V.m. § 134 BGB unwirksam. Die Arbeitsverhältnisse dieser Arbeitnehmer sind jedoch nicht auf die Luftfahrtgesellschaft Walter mbh (LGW) übergegangen.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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