Pressemitteilung 15/20 vom 14.05.2020
Quelle: Pressemeldungen des Bundesarbeitsgerichts
Link: Pressemitteilung: Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige unwirksam – Kein Betriebs(teil)übergang auf die Luftfahrtgesellschaft Walter mbH