Pressemitteilung: Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige unwirksam – Kein Betriebs(teil)übergang auf die Luftfahrtgesellschaft Walter mbH

Pressemitteilung 15/20 vom 14.05.2020

Quelle: Pressemeldungen des Bundesarbeitsgerichts
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