Eine Vertragsklausel, mit der ein erkrankter Arbeitnehmer zur Übernahme der Leasingkosten für den Zeitraum nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung verpflichtet wird, stellt eine unangemessene Benachteiligung i.S.v. § 307 BGB dar und ist damit unwirksam.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Keine Überwälzung der Leasingraten auf erkrankten Arbeitnehmer nach Ablauf der Entgeltfortzahlung