Infiziert sich eine Krankenschwester mit Corona hat sie gegen ihren Arbeitgeber keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn sie nicht nachweisen kann, dass der Arbeitgeber die Schuld an der Erkrankung trägt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Kein Schmerzensgeld vom Arbeitgeber bei Corona-Infektion