Für die Dauer einer länger als 28 Tage dauernden stationären Behandlung eines behinderten Kindes ist kein Pflegegeld zu gewähren.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Kein Pflegegeld bei länger als 28 Tage dauernder stationärer Behandlung
Für die Dauer einer länger als 28 Tage dauernden stationären Behandlung eines behinderten Kindes ist kein Pflegegeld zu gewähren.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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