Das Bundesarbeitsgericht hat eine Vereinbarung über die Durchführung eines umfassenden zeit- und rechtshistorischen Forschungsprojekts mit dem Titel „Das Bundesarbeitsgericht zwischen Kontinuität und Neuanfang nach 1954“ geschlossen. Das Forschungsvorhaben wird geleitet von Prof. Dr. Andreas Wirsching, Direktor des Instituts für Zeitgeschichte München-Berlin, und Prof. Dr. Christian Walter in Kooperation mit Prof. Dr. Martin Franzen (beide Ludwig-Maximilians-Universität München).
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Forschungsvorhaben: Geschichte des Bundesarbeitsgerichts