Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat keinen Anspruch auf Anwendung ihrer Tarifverträge. Die Regelung in § 4 a TVG ist nicht verfassungswidrig, entsprechend stützen sich die Unternehmen der Bahn zutreffend auf diese Regelung.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Kein Anspruch der GDL auf Anwendung ihrer Tarifverträge