Heimarbeiter haben zwar grundsätzlich keinen Anspruch auf Ausgabe einer bestimmten Arbeitsmenge. Sie können aber nach Maßgabe des Heimarbeitsgesetzes (HAG) eine Sicherung ihres Entgelts für die Dauer der Kündigungsfrist sowie Urlaubsabgeltung nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verlangen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Heimarbeiter ohne Arbeit – Verdienstsicherung und Urlaubsabgeltung