Unternehmen können den erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld weiterhin in Anspruch nehmen. Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Antragsfrist um drei Monate bis zum 30.9.2021 zu verlängern. Auch Leiharbeiter sollen profitieren.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Erleichterter Zugang zu Kurzarbeitergeld: Antragsfrist für Kurzarbeit verlängert