Im Verfahren über die Berufungen betreffend die Wirksamkeit einer Kündigung und einen Anspruch auf Beschäftigung des Schulleiters der Staatlichen Ballettschule hat das LAG Berlin-Brandenburg entschieden, dass die ggü. dem Schulleiter ausgesprochene Kündigung vom 3.6.2020 unwirksam und der Kläger weiterhin als Schulleiter der staatlichen Ballettschule Berlin und Schule für Artistik zu beschäftigten ist.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: LAG Berlin: Kündigung des Leiters der Staatlichen Ballettschule unwirksam