An die Nichtigkeit der Bestellung eines Wahlvorstands für die Durchführung einer Betriebsratswahl sind in Pandemiezeiten nochmal höhere Voraussetzungen zu stellen. Auch die kurzfristig und per Mundpropaganda verkündete Verlegung der Wahl auf einen Parkplatz und die Abhaltung per Akklamation führt daher nicht zur Nichtigkeit der Wahl.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Einleitung einer Betriebsratswahl: Wahlvorstand kann in Pandemiezeiten auch unkompliziert auf einem Parkplatz gewählt werden