Hat ein Arbeitnehmer mit demselben Arbeitgeber mehrere Arbeitsverträge geschlossen, gilt die tägliche Mindestruhezeit für die Verträge zusammen genommen und nicht für jeden der Verträge für sich genommen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Höchstarbeitszeit bei mehreren Verträgen mit demselben Arbeitgeber