Der Betriebsrat hat zur Kontrolle der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes Anspruch auf Auskunft über Arbeitszeiten von Außendienstmitarbeitern gegen den Arbeitgeber. Dieser Anspruch besteht auch bei vereinbarter Vertrauensarbeitszeit.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes bei Vertrauensarbeitszeit: Anspruch des Betriebsrats auf Auskunft über Arbeitszeiten von Außendienstmitarbeitern