Eine vom Betriebsratsvorsitzenden abgegebene Erklärung ist wegen fehlender Vertretungsmacht unwirksam, wenn ihr kein wirksamer Betriebsratsbeschluss zugrunde liegt. In diesem Fall ist auch eine von ihm unterzeichnete Betriebsvereinbarung unwirksam, denn eine Anscheinsvollmacht scheidet nach der jüngsten BAG-Rechtsprechung aus. Wann liegt eine unwirksame Beschlussfassung vor? Und welche Möglichkeiten bestehen für Arbeitgeber, eine Heilung zu erreichen, wenn diese aus ihrer Sicht erstrebenswert ist?
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Neues zum Schicksal von Betriebsvereinbarungen bei einem unwirksamen Betriebsratsbeschluss – Handlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers nach der Ablehnung einer Anscheinsvollmacht durch das BAG (Kleinebrink, ArbRB 2022, 304)