Das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 5.10.2021, das eine Vielzahl von Änderungen in den verschiedenen Prozessordnungen, u.a. im ArbGG vorsieht, tritt überwiegend zum 1.1.2022 in Kraft.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Das ändert sich 2022 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 5: Elektronischer Rechtsverkehr