Kurz vor dem Jahreswechsel, am 10.12.2021 haben Bundestag und Bundesrat im Zuge des Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie § 129 BetrVG und weitere Sonderregelungen, die zum 30.6.2021 ausgelaufen waren, wiederbelebt. Danach können befristet bis zum 19.3.2022:
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Das ändert sich 2022 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 4: Digitale Betriebsversammlungen