Das ändert sich 2022 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 4: Digitale Betriebsversammlungen

Kurz vor dem Jahreswechsel, am 10.12.2021 haben Bundestag und Bundesrat im Zuge des Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie § 129 BetrVG und weitere Sonderregelungen, die zum 30.6.2021 ausgelaufen waren, wiederbelebt. Danach können befristet bis zum 19.3.2022:

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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