Arbeitgeber und Betriebsrat können die Geltung einer Betriebsvereinbarung nicht davon abhängig machen, dass die betroffenen Arbeitnehmer zustimmen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Betriebsvereinbarung: Inkrafttreten in Abhängigkeit von einem Belegschaftsquorum