Bundeskabinett beschließt Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie

Das Bundeskabinett hat am 29.7.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) beschlossen. Das Gesetz soll geordnete und sichere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie herstellen. Darüber hinaus legt es bundesweit einheitliche Regeln zur Kontrolle der Betriebe und zur Unterbringung der Beschäftigten auch in anderen Branchen fest.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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